„Omnibus“ erreicht nun auch den Acker: Die EU plädiert unter anderem für eine unlimitierte Zulassung von Agro-Chemiklalien. Unklar ist derzeit, wie die Schweiz reagieren wird.
Mitte Dezember soll die neue Regelung für die Agrarbereich diskutiert werden: Dann wird der „Omnibus“-Plan offiziell dargelegt. Bisher gibt es lediglich eine geleakte Version, die dem Nachrichtenportal „Euractiv“ zugespielt worden ist. In dem Papier werden auf mehr als 94 Seiten die unterschiedlichen Regulierungen für den Nahrungs- und Futter-Bereich dargestellt – und erörtert, wie die Regulierungen vereinfacht werden können.
Einer der Punkte soll darauf hinauslaufen, dass Pflanzenschutzmittel grundsätzlich unbefristet zugelassen werden, und lediglich in begründeten Ausnahmefällen auf eine gewisse Zeit genehmigt werden. Beteuert wird, dass die Neuregelung des Bereichs das Ziel schwächt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt hochzuhalten.
„Beispielloser Angriff“
Dargelegt wird auch, dass dadurch in der EU zwischen 2027 und 2029 Unternehmen Kosten in der Höhe von 333 Millionen Euro eingespart werden sollen. Insgesamt sind zwölf legistische Maßnahmen geplant, die den Mitgliedsländern zwischen 2027 und 2029 „zumindest eine Milliarde“ ersparen und in der nächsten EU-Legilslaturperiode „zusätzliche 2,32 Milliarden“.
Beide Darstellungen – die Höhe der Einsparungen und die Aurrechterhaltung der Schutzniveaus für Gesundheit und Umwelt werden nicht weiter erläutert.
Eben das wird in den Reaktionen mehrerer Umweltorganisationen in Zweifel gezogen. Es wurden diverse Online-Petitionen gestartet, die innerhalb kurzer Zeit die Unterstützung von Zehntausenden bekommen haben.
Fabian Holzheid, politischer Geschäftsführer am Umweltinstitut München, meint dazu: „Wir erleben einen beispiellosen Angriff auf Umwelt, Gesundheit und Natur – unter dem Vorwand, Bürokratie abzubauen. Unbegrenzte Zulassungen und das Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse gefährden Europas Errungenschaften im Umweltschutz. Die Agrarindustrie darf nicht auf Kosten von Menschen und Natur die Regeln bestimmen. Wir fordern die Kommission auf: Hände weg von unseren Standards und den Fortschritten aus Jahrzehnten Umweltschutz!“
Unklar, was dies für die Schweiz bedeutet
Unklar ist derzeit auch, wie sich die geplante Neuregelung auf den rechtlichen Rahmen in der Schweiz auswirkt. Die Schweizer Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln wurde im Sommer überarbeitet und tritt im Dezember 2025 in Kraft. Damit werden die Zulassungsprozesse weitgehend mit den Verfahren in den EU-Mitgliedsstaaten harmonisiert. So soll es in der Schweiz erleichterte Zulassungen geben, wenn eine Substanz in einem EU-Nachbarland zugelassen worden ist. Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln gelten neu als genehmigt, sobald sie in der EU zugelassen sind.
Mehr:
Web-Link Der geleakte Entwurf der EU-Regelung

















