Vertrag zum Schutz der Weltmeere ist in Kraft

Nach gut zweieinhalb Jahren tritt nun der völkerrechtlichg verbindliche Hochsee-Vertrag in Kraft. Beschlüsse können hier auch mit einer Drei-Viertel-Mehrheit getroffen werden.

Die Aktendeckel wurden am 19. Juni 2023 zugeklappt und nun, zweieinhalb Jahre später, ist der UN-Vertrag tatsächlich abgeschlossen. Am 17. Jänner 2026 tritt der Hochsee-Vertrag in Kraft.

In dem Vertrag geht es um jene Bereiche der Weltmeere, die außerhalb jener Zonen liegen, die der Rechtssprechung eines Staates unterliegen. Die internationalen Gewässer („The Area“) wird als Erbe der gesamten Menschheit definiert und macht mehr als die Hälfte der Fläche des Globus aus. Im Mittelpunkt stehen:

  • Schutzgebiete
  • genetische Ressourcen
  • Umweltverträglichkeits-Prüfungen, inklusive strategischer UVPs
  • Austausch mariner Technologien

Das Abkommen, das auch BBNJ-Agreement genannt wird (Abk. für Biological Diversity Beyond National Jurisdiction, Anm.), greift rechtlich allerdings nicht direkt in bestehende Fischerei-Abkommen ein. Aber: Dort, wo zum Beispiel über Fangquoten und die konkrete Praxis der Fischerei gesprochen wird, sitzt nun auch das Sekretariat des Hochsee-Vertrags am Tisch.

Gerechte Aufteilung

Grundsätzlicher Tenor der neuen Vereinbarung ist es, den Erhalt der Biodiversität sicherzustellen und bei allen Aktivitäten auf Hoher See den Nachhaltigkeits- und von „Polluter Pays“-Prinzipien zu folgen. Das gilt auch für die gerechte Aufteilung von nachhaltig lukrierten Erträgen des Meeres.

Diese Aufteilung folgt – ebenso wie die Abgrenzung und Ausweisung von Schutzgebieten – nicht mehr dem – bei UN-Verträgen üblichen – Einstimmigkeitsprinzip folgen. Artikel 14.7 und Artikel 23.2 machen den Unterschied: Sie halten fest, dass für Beschlüsse eine Einstimmigkeit wünschenswert ist. Aber: Wenn eine solche nicht zustande kommt, dann können Beschlüsse auch mit einer Drei-Viertel-Mehrheit gefasst werden – eine klare Absage an Bremser.

Dies geschieht offenbar aus der Erfahrung, die in der Antarktis gemacht worden ist. Für den Kontinent um den Südpol wurde 1959 der Antarktis-Vertrag geschlossen, der 1961 in Kraft trat. Gebietsansprüche wurden ausgeklammert, auch die wirtschaftliche Nutzung der Rohstoffe. Der Vertrag gilt für das vereiste Festland und für das von Eis bedeckte antarktische Meer. Die Nutzung von Krill und Fischen ist in einem separaten Abkommen geregelt.

Verzögerung durch Einstimmigkeit

Unter diesem Schirm von Antarktis-Vertrag und Abkommen war es – allerdings ausschließlich in dieser Region – möglich, ein Schutzgebiet einzurichten. Das ist auch im Ross-Meer (auf der Neuseeland zugewandten Seite der Antarktis) geschehen. Allerdings dauerte es Jahre, bis es zu dem einstimmigen Beschluss kam.

Es ging um Krill-Fischerei, die zwar erlaubt, aber sehr schädlich ist – vor allem deshalb, weil Krill eine Grundnahrung für Wale sind.

Das Inkrafttreten des Hochsee-Vertrags fällt in einen geopolitisch bemerkenswerten Zeitrahmen. Im Zuge der Treffen der Vertragsstaaten der Biodiversitäts-Konvention ist beschlossen worden, dass bis zum Jahr 2030 ein Drittel der Fläche der Erde insoweit unter Schutz gestellt werden sollen, die wirtschaftliche Aktivitäten nicht ausschließen. Aber es gilt ein Verschlechterungsverbot.

Wie es um die Meere bestellt ist

Copernicus bereitet seit Jahren einen Bericht über den Zustand der Ozeane auf. Außer der Überfischung in vielen Regionen der Weltmeere, stellt der „Ocean State Report“ auch fest, wie es insgesamt um die Meere dieser Erde bestellt ist.

Im Nordostatlantik und Mittelmeer ist der Anstieg des Meeresspiegel mit 0,27 Grad Celsius pro Dekade doppelt so hoch wie global.

Seit 1960 steigt der Wärmegehalt des Meeres im globalen Mittel um 0,14 Watt pro Quadratmeter und Dekade. 2024 wurde im globalen Mittel mit 0,35 W/M2 ein neuer Spitzenwert erreicht.

15-facher Primär-Energieverbrauch

Zwischen 2005 und 2019 haben die oberen 2000 Meter des Ozeans durchschnittlich 2,5 Millionen Terawattstunden Wärme pro Jahr absorbiert, was fast dem 15-fachen des gesamten Primärenergieverbrauchs der Welt entspricht.

Die Versauerung des Meerwasser nimmt zu – Meeres-Lebewesen bilden dann weniger Kalk aus, außerdem schwächt die notwendige Anpassung an das saurere Milieu Fische im Frühstadium ihrer Entwicklung.

Das internationale Recht definiert in Meeren mehrere Bereiche

12-Meilen-Zone: Hier gilt in vollem Umfang das Recht des Anrainerstaates

200-Meilen-Zone: Sie wird als ausschließliche Wirtschafts-Zone definiert, die für Wasser und Meeresboden gilt

„Territorialhang“, der bis maximal 350 Meilen von der Küste erstreckt – nationale Rechte gibt es nicht im Meereswasser, wohl aber am Meeresboden

„The Area“: Gebiete außerhalb der 350 Meilen sind internationale Gewässer, die vom Hochsee-Vertrag erfasst sind. Zuständigkeiten für Bodenschätze am Meeresgrund hat außerdem die ISA (International Seabed Authority), eine internationale Behörde, die aufgrund der UNCLOS  (United Nations Convention on the Law of the Sea) abgeschlossen worden ist.

Die USA haben UNCLOS nicht ratifiziert und sind deshalb auch bei der ISA keine Partei. Das jetzt in Kraft getretene Hochsee-Vertrag ist von den USA am 20. September 2019 unterschrieben worden. Eine Ratifizierung gilt allerdings als unwahrscheinlich.

Zur Regelung von Streitfragen im Zusammenhang mit UNCLOS gibt es einen eigens dafür eingerichteten Seerechts-Gerichtshof (The International Tribunal for the Law of the Sea, ITLOS). Die USA erkennen ihn nicht an.

 


Mehr:

Web-Link Volltext des Hochsee-Vertrags (BBNJ-Agreement; voller Name: „Agreement under the United Nations Convention on the Law of the Sea on the Conservation an Sustainable Use of Marine Biological Diversity of Areas Beyond National Jurisdiction“); die englische Version S. 65 – 128.

Web-Link Volltext UNCLOS

Web-Link Internationaler See-Gerichtshof

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