Pakistanische Bauern bringen Klima-Klage ein

(c) Pixabay

Das Landgericht Heidelberg hat nun über die Berechtigung einer Klimaklage gegen den Stromkonzern RWE und den Industriekonzern „Heidelberg Materials“ zu entscheiden.

Es sind 39 Bäuerinnen und Bauern aus der pakistanischen Provinz Sindh, die am Landgericht Heidelberg eine Klimaklage gegen den Energie-Konzern RWE und „Heidelberg Materials“ einbringen. Sie sind Opfer der schweren Überschwmmungen in Pakistan 2022. Das Unwetter hatte Häuser und Felder überflutet und damit die Lebensgrundlage zerstört. Beantragt wird ein anteiliger Schadenersatz. Die Klage wird von NGOs unterstützt – konkret von medico international, ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights), und die pakistanischen Organisationen Hands Welfare Foundation sowie die National Trade Union Federation (NTUF).

„Spirale aus Armut und Verzweiflung“

Einer der Betroffenen, Abdul Hafeez Khoso (42) aus Jacobabad, meint, dass es um mehr gehe als um wirtschaftliches Überleben: „Der Schaden, den die verheerenden Überschwemmungen 2022 angerichtet haben, hat uns in eine Spirale aus Armut, Schulden und Verzweiflung gestürzt. Für uns ist die Klimakrise keine ferne Zukunft, sondern eine bittere Realität. Mit dieser Klage fordern wir nicht nur Entschädigung, sondern Gerechtigkeit.“

Es ist Stand der Wissenschaft, dass der menschengemachte Klimawandel sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Intensität der extremen Regenfälle von 2022 deutlich erhöht hat. Ohne den menschengemachten Klimawandel hätte es dieses konkrete Ereignis so nicht gegeben.

„Gegenwärtige Ungerechtigkeit“

Karin Zennig von medico international erklärt: „Während die Bundesregierung wirksame Klimapolitik fahrlässig aufgibt, kämpfen unsere Partner in Pakistan buchstäblich ums Überleben. Ihr Einsatz für Gerechtigkeit ist der Kampf David gegen Goliath unserer Zeit.“

Miriam Saage-Maaß vom ECCHR ergänzt: „Der Klimawandel ist kein zukünftiges Risiko mehr, sondern eine gegenwärtige Ungerechtigkeit. Wer jahrzehntelang von Umweltzerstörung profitiert hat, darf die menschlichen Kosten seines Geschäftsmodells nicht länger externalisieren. Die Entscheidung im Fall Lliuya gegen RWE und die jüngste Entscheidung in der Schweiz zur Zulässigkeit der Klimaklage gegen Holcim zeigen, dass sich große Emittenten der gerichtlichen Auseinandersetzung nicht länger entziehen können.“

„Rechtssichert wird in Frage gestellt“

Seitens der Industrie heißt es von RWE zu dieser Klage: „Die rechtliche Einschätzung ist bekannt: Eine zivilrechtliche Haftung deutscher Unternehmen für weltweite Klimafolgeschäden schadet dem Industriestandort Deutschland massiv und stellt die Rechtssicherheit grundsätzlich in Frage. Kein deutsches Unternehmen, das sich an Recht und Gesetz hält, könnte sich mehr sicher sein, nicht doch für Schadensersatzforderungen aus aller Welt herangezogen zu werden.“ Und: „Die Klage ist der erneute Versuch, klimapolitische Forderungen in deutsche Gerichtssäle zu verlagern. RWE hält den Ansatz der NGOs, gegen deutsche Unternehmen für Klimafolgeschäden irgendwo auf der Welt Ansprüche geltend zu machen, für rechtlich unzulässig.“

„Bis 2040 klimaneutral“

RWE habe ihre Anlagen jederzeit im Einklang mit geltendem Recht betrieben. „Es wäre ein unauflöslicher Widerspruch, wenn der Staat CO2-Emissionen erlaubt, gesetzlich im Einzelnen regelt und im Einzelfall sogar fordert, aber gleichzeitig dafür rückwirkend eine zivilrechtliche Haftung zulassen würde.“ In der RWE-Aussendung wird betont, dass der Konzern seit 2018 den CO2-Ausstoß halbiert habe und bis 2040 klimaneutral sein wolle.

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